Beschluss des Bundesrates
Sechstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.