Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013
(Beitragssatzgesetz 2013)

901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012

A

Begründung:

Angesichts der demografischen Herausforderungen, den Risiken für den Arbeitsmarkt aus der Finanzkrise und mit Blick auf die erforderliche Rentenreform sollten finanzielle Rücklagen geschaffen werden, um ansonsten notwendig werdende größere Beitragssatzsprünge zu vermeiden.

In einem ersten Schritt sollte der Bundesgesetzgeber deshalb bei der Festlegung des Beitragssatzes für das nächste Jahr auf die Absenkung des Beitragssatzes verzichten. Dadurch könnte die Nachhaltigkeitsrücklage zunächst weiter aufgefüllt werden.

Sinnvoll wäre sodann, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsrücklage und zur Festlegung des Beitragssatzes so zu überarbeiten, dass sich die jährliche Fortschreibung des Beitragssatzes zukünftig stärker am langfristig erwarteten Trend orientiert.

Darüber hinaus sind Regelungen erforderlich, die sicherstellen, dass die so angesammelten finanziellen Reserven auch den Beitragszahlern zugutekommen und nicht für andere Zwecke, zum Beispiel eine Reduzierung der Bundeszuschüsse, genutzt werden können.

Die dazu erforderlichen Änderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch sollten von der Bundesregierung im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens eingebracht werden.

B

Begründung:

Die durch die gute Arbeitsmarktentwicklung angestiegenen Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung sollten nicht zugunsten einer kurzfristigen Senkung des Beitragssatzes aufgebraucht werden. Diese finanziellen Reserven sollten vielmehr dazu genutzt werden, Rücklagen im Hinblick auf künftige Entwicklungen und Erfordernisse zur Stabilisierung der Rentenfinanzen zu bilden.