Antrag des Freistaates Sachsen
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009

Punkt 34 der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005 Der Bundesrat möge beschließen, nach Ziffer 20 der BR-Drucksache 509/1/05 folgende Ziffer einzufügen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Stellungnahme gemäß § 5 Abs. 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen.

Begründung

Es handelt sich bei der Wirtschaftsförderung im Wesentlichen um Länderaufgaben. Daher sind von diesem Aktionsplan der Kommission im Schwerpunkt die Gesetzgebungskompetenzen und Verwaltungsverfahren der Länder betroffen. Die Kommission fordert zudem die Bildung neuer unabhängiger Behörden.