Antrag des Landes Hessen
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009

Punkt 34 der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 18 in BR-Drucksache 509/1/05 beschließen:

Im Hinblick auf die geplante Überarbeitung der Mitteilung über staatliche Beihilfen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Kommission zu ersuchen, der besonderen Bedeutung des Rundfunks - wie sie im Amsterdamer Protokoll über den öffentlichrechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten ihren Niederschlag gefunden hat - Rechnung zu tragen. Wie bereits in den Stellungnahmen der Bundesregierung in den laufenden Rundfunkverfahren, auf die verwiesen wird, dargelegt worden ist, besteht ein besonderes öffentliches Interesse an journalistischredaktionell bearbeiteten, an die Allgemeinheit gerichteten Inhalten unabhängig von ihrem Übertragungsweg. Das Kriterium des Marktversagens kann für den öffentlichrechtlichen Rundfunk keine Geltung beanspruchen.