Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 29. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13221 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) - Drucksache 016/12410 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.

In Artikel 1 Nummer 4 wird Buchstabe e wie folgt gefasst:


Fristablauf: 19.06.09
Initiativgesetz des Bundestages