Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/.../EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. .../2012 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
(CRD IV-Umsetzungsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes zu dem Gesetzentwurf eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen.

Begründung:

Der Gesetzentwurf soll die europäischen Vorgaben über die Zulassung und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sowie die diesbezüglichen Aufsichtsanforderungen umsetzen. Diese basieren auf den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten Empfehlungen für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken (Basel III).

Der Gesetzentwurf regelt auf über 100 Seiten dezidiert die daraus resultierenden Anforderungen an die Änderungen u.a. des Kreditwesengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und zieht Folgeänderungen in weiteren Gesetzen nach sich. Wegen des Umfangs der Vorlage und der fachlichen Fragestellungen ist eine Verlängerung der Beratungsfrist auf neun Wochen unverzichtbar.