Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 118. Sitzung am 17. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 19/14119 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020) - Drucksache 19/13442 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.11.19 Erster Durchgang: Drucksache. 369/19 (PDF)