Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes
(Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 119. Sitzung am 18. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen - Drucksache 19/14135 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG) - Drucksachen 19/10816, 19/11696 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 08.11.19
Erster Durchgang: Drucksache. 235/19 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 4 wird wie folgt geändert:

2. Nummer 5 wird wie folgt geändert:

3. Nummer 8 wird wie folgt geändert:,8.

§ 20 wird wie folgt geändert:

4. Nummer 10 wird wie folgt gefasst:

,10. In § 28 Absatz 6 wird die Angabe " § 43 Abs. 1" durch die Wörter "der in den §§ 42b bis 44" ersetzt.`

5. In Nummer 14 Buchstabe b wird in § 38 Nummer 4 vor dem Wort "Bundestag" das Wort "Deutsche" eingefügt.

6. Nummer 15 wird wie folgt geändert:

7. In Nummer 16 § 44 Absatz 3 werden die Wörter "bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums" gestrichen;