Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. September 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: