Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZR-Gesetzes

901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012

A

Begründung:

Durch die Umformulierung soll klargestellt werden, dass die Prüfung, ob es sich um einen Unionsbürger handelt, für den eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht vorliegt, beim Ausländerzentralregister und nicht beim Gerichtsvollzieher liegt.

B