Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2015: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 10 - Beitrag an die Vereinten Nationen - bis zur Höhe von 39.540 T €

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 22. Oktober 2015
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Auswärtigen Amtes seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0501 Titel 687 10 - Beitrag an die Vereinten Nationen eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 39.540 T€ zu leisten.

Die weiteren Beiträge ergeben sich aus über die Veranschlagung hinausgehenden Nachforderungen der Vereinten Nationen zu Friedenserhaltenden Maßnahmen in verschiedenen Staaten, die nicht wie geplant in 2014 abgerufen worden sind. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die (völkerrechtliche) Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 17 Absatz 2 der VN-Charta sowie dem Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen vom 6. Juni 1973.

Mit Blick auf die Zahlungsfristen der Vereinten Nationen wird das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2015 zu spät in Kraft treten, um die Begleichung der Verpflichtungen in diesem Rahmen gewährleisten zu können.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn