Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass durch den anhaltenden Wegfall von Arbeitsplätzen insbesondere in der Bauwirtschaft und die im Wesentlichen unverändert hohen Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen bei einzelnen Berufsgenossenschaften und Gewerbezweigen eine Beitragsentlastung durch eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig ist.

Der Bundesrat hält es jedoch für nicht ausreichend, im Abstand von wenigen Jahren immer wieder nur eine Reform des Lastenausgleiches vorzunehmen.

Der Bundesrat bekräftigt, dass eine grundlegende Reform der gewerblichen Unfallversicherung notwendig ist. Eine Reform sollte mit folgenden Zielen verfolgt werden:

Der Bundesrat schlägt zur Reform der gewerblichen Unfallversicherung vor, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung überprüft wird, Wirtschaftlichkeit und Organisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften verbessert werden, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung entbürokratisiert und die Einführung von Wettbewerb geprüft wird.