Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Zusammenarbeit in Strafsachen"
(COPEN)

Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als weitere Beauftragte des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe "Zusammenarbeit in Strafsachen" (COPEN) für Justizthemen, soweit der Aufgabenbereich der ehemaligen Arbeitsgruppe "Allgemeine Angelegenheiten einschließlich Bewertung" (GENVAL) betroffen ist, eine Vertreterin des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium der Justiz (Oberstaatsanwältin Dr. Sandra Müller-Steinhauer).