Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wurde, die EU-weiten Vorgaben zum Umgang mit invasiven Arten zu regeln und zügig Maßnahmen gegen die Einbringung und Ausbreitung von invasiven Arten getroffen werden können. Der Bundesrat befürchtet jedoch, dass ein effektives Management durch die im Gesetz enthaltende Einvernehmensregelung bei jagdlichen und fischereilichen Maßnahmen mit den Jagdausübungs- und Fischereiausübungsberechtigen ( § 40a BNatSchG und § 28a BJagdG) erschwert wird. Zudem werden in der Folge deutlich erhöhte Mehrausgaben auf Verwaltungsebene erwartet, ohne dass der Bund angemessene Kompensationsmaßnahmen mitbedacht hat.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese Einvernehmensregelung zeitnah auch mit Blick auf die Verwaltungskosten zu evaluieren und entsprechend zu ändern.