Beschluss des Bundesrates
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.