Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 2

Artikel 2 ist wie folgt zu fassen:

Artikel 2

Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft."

Begründung:

Die Änderung ist notwendig, da ausweislich der Begründung zu Artikel 2 die Verordnung sofort in Kraft treten soll, mit Ausnahme der Änderung des Höchstrechnungszinses, die erst zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll. Bliebe es beim bisherigen Wortlaut würde stattdessen die Überschrift zu § 2 erst am 1. Januar 2007 in Kraft treten und die Änderung des Höchstrechnungszinses sofort.