Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse KOM (2011) 530 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: