Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung
(Krankenhausstrukturgesetz - KHSG)

Der Bundesrat hat in seiner 939. Sitzung am 27. November 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. November 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.