Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz BDBOSG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 30. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 015/5847 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eingebrachten

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. § 5 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 22.07.05 Initiativgesetz des Bundestages

2. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

3. § 7 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 9 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 10 wird wie folgt geändert:

6. In § 13 Abs. 3 werden nach den Wörtern "nach den Absätzen 1 oder 2 einen Schaden" die Wörter "an seinem Eigentum" eingefügt.

7. § 16 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

8. In § 17 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt gefasst: