Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 8. Juli 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/2458 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen - Drucksache 17/1288 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 24.09.10
Erster Durchgang: Drucksache. 034/10 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 5
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."