Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes - COM (2013) 315 final

914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Ziffern 3 bis 5:

Mit einer verbindlichen Einführung des eCall-Notrufsystems sind bestimmte Folgewirkungen mit erheblichen Kosten für Rettungsdienste und Feuerwehren verbunden, die im Vorschlag bisher nicht hinreichend berücksichtigt werden.

Für Einsatzkräfte bleibt unklar, in welchen Fällen eine Alarmierung zu erfolgen hat. Insbesondere in den Fällen, in denen trotz einer bestehenden Sprachverbindung keine Reaktion der Fahrzeuginsassen erfolgt, muss der Leitstellendisponent zunächst von einer Notsituation ausgehen, sodass sowohl Feuerwehrkräfte zum Zwecke einer etwaigen Befreiung eingeklemmter Personen als auch der Rettungsdienst zur medizinischen Versorgung zu alarmieren wären. Im Falle eines sich im Nachhinein herausstellenden Bagatellunfalls werden für solche Fehleinsätze wertvolle Ressourcen verbraucht, die gegebenenfalls zur gleichen Zeit an anderer Stelle besser und dringender vonnöten gewesen wären.

Zum anderen werden perspektivisch der Bearbeitungsaufwand in den Leitstellen und die Einsatzzahlen steigen. Gegenwärtig ist nicht klar, welche Kosten im Einzelnen auf die Aufgabenträger der Leitstellen zukommen werden. Zur Kostentragung führt die Kommission lediglich aus, dass der Finanz- und Verwaltungsaufwand der regionalen Behörden auf ein Minimum beschränkt bleiben und in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen soll (Nummer 3.2 des Beschlussvorschlags). Gänzlich unerwähnt bleiben die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte.

Da nach dem Beschlussvorschlag die verbindliche Einführung von eCall keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt hat, soll letztlich auf der EU-Ebene ohne Gegenfinanzierung ein kommunalbelastender Standard gesetzt werden. Unter dieser Prämisse ist nicht ausgeschlossen, dass es künftig in den Ländern Diskussionen über die Finanzierung der Kosten, vor allem der für Fehleinsätze, und wegen steigender Einsatzzahlen gegebenenfalls auch Diskussionen zur Erhöhung der Vorhaltung geben wird.

B