Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 8. Juli 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/2466 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Drucksachen 17/1719, 17/2280 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Erster Durchgang: Drucksache. 231/10 (PDF)
Fristablauf: 24.09.10

1. § 4 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 9 Absatz 2 Nummer 9 werden die Wörter "von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" durch die Wörter "des Artikels 6 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 093/76 EWG des Rates (ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64)" ersetzt.