Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.