Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung von Richtlinie 2007/46/EG - COM (2013) 316 final

914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 1, 3 und 5 bis 7 (nur gegenüber dem Plenum):

Gegenüber der verbindlichen Einführung des automatischen eCall-Notrufsystems in Neufahrzeugen ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine freiwillige Nutzungsoption vorzuziehen.

Eine verbindliche Einführung von eCall würde europarechtlich die Einwilligungsregelung des Artikels 7 Buchstabe a der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG konterkarieren, da ein Fahrzeugkäufer im Rahmen eines Kaufvertrags eine Klausel zur obligatorischen Aktivierung des eCall-Systems zu akzeptieren hätte und er somit nicht ohne Zwang seine Einwilligung zur Datenverarbeitung geben und diese später ggf. auch nicht widerrufen könnte.

Damit eine entsprechende Einwilligung auch informiert im Sinne des allgemeinen Datenschutzrechts erfolgen kann, ist es außerdem notwendig, dass die zu übermittelnden Daten klar benannt und spezifiziert sind, sowie klarzustellen, wie und von welchen Stellen die Daten verarbeitet werden können.