Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 8. Juli 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/2467 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen - Drucksache 17/1899 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Erster Durchgang: Drucksache. 160/10 (PDF)
Fristablauf: 24.09.10

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon".

2. In Artikel 1 wird in § 1 Absatz 4 das Wort "dürfen" durch das Wort "sollen" ersetzt.

3. Nach Artikel 5 werden folgende Artikel 6 und 7 eingefügt:

"Artikel 6
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S.1102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 7
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Das Außenwirtschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1150) wird wie folgt geändert:

4. Der bisherige Artikel 6 wird Artikel 8.