Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/ Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt

C(2017) 1637 final Europäische Kommission

Brüssel, 20.03.2017

C(2017) 1637 final

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat .für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

"Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt" {COM (2016) 603 final).

Die Kommission hat eine umfassende Halbzeitüberprüfung der Funktionsweise des mehrjährigen Finanzrahmens vorgelegt, in der sie Bilanz zieht und die Notwendigkeit betont, auf große und unvorhergesehenen Herausforderungen, etwa in den Bereichen Migration und Sicherheit, zu reagieren. Die Überprüfung war Grundlage mehrerer Vorschläge, die gemeinsam mit der Mitteilung vorgelegt wurden und darauf abzielen, die Finanzmittel für die wichtigsten Prioritäten und Anforderungen der Union in den Bereichen Beschäftigung und Wachstum sowie Migration und Sicherheit aufzustocken, den Haushalt der Europäischen Union flexibler zu gestalten und die Finanzvorschriften für Empfänger im Einklang mit dem Ansatz des "ergebnisorientierten EU-Haushalts" zu vereinfachen.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates im Hinblick auf die allgemeinen Reformziele der Vereinfachung und Steigerung der Flexibilität, einschließlich der Schaffung eines ausreichenden Haushaltsspielraums, um auf Krisen und unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Sie nimmt zudem die Zustimmung des Bundesrates zur positiven Bewertung der Programme in den Bereichen Forschung und Innovation, Transport und Energieinfrastruktur zur Kenntnis.

Im Hinblick auf die Kritik des Bundesrates am Europäischen Fonds für strategische Investitionen ist sich die Kommission der geografischen und sektoralen Ungleichgewichte bei der Umsetzung bewusst. Die schrittweise Ausweitung der technischen Unterstützung durch die europäische Plattform für Investitionsberatung, insbesondere über den Aufbau von Partnerschaften mit nationalen Stellen, und die vorgeschlagenen Änderungen im Hinblick auf die Fortführung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sollten für eine ausgeglichenere Verteilung der Investitionen sorgen. Da sich das Wachstum in der Europäischen Union nur langsam erholt, erscheint die Fortführung des erfolgreichen

Frau Malu DREYER

Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4 10117 Berlin Deutschland

Europäischen Fonds für strategische Investitionen notwendig, um die Investitionen weiter auf einen langfristig tragfähigen Weg zurückzuführen.

Zwar werden mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen andere politische Ziele verfolgt als mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, doch tragen gewisse Investitionen im Rahmen des Fonds auch zu den Zielen der Kohäsionspolitik bei. Dies gilt insbesondere für den Aufbau von Investitionsplattformen in Bereichen wie Energieeffizienz.

Die Kommission begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zu den Initiativen, die auf einfachere und flexiblere Finanzvorschriften ab 2018 abzielen, ohne dabei die Umsetzung laufender Programme zu erschweren. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision hat die Kommission einen Rechtsakt vorgelegt, der eine ehrgeizige Reform der allgemeinen Finanzvorschriften und entsprechende Änderungen der in 15 Rechtsakten zu mehrjährigen Programmen festgelegten sektorspezifischen Finanzvorschriften vorsieht./ Um auf die Bedenken des Bundesrates einzugehen: Dieser Vorschlag umfasst Maßnahmen für eine wirksamere Nutzung von Finanzierungsinstrumenten, eine besseren Komplementarität der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie eine Stärkung des Ansatzes der "Einzigen Prüfung". Eine umfassende Überprüfung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sollte gegebenenfalls im Rahmen der Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens erwogen werden. Die Kommission verweist auf ihre ausführliche Antwort auf die Stellungnahme des' Bundesrats vom 16. Dezember 2016 zum Vorschlag der Kommission COM (2016) 605 final.

Abschließend nimmt die Kommission die Vorschläge des Bundesrates im .

Hinblick auf die Prioritäten, Laufzeit und Struktur des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens zur Kenntnis. Diese Vorschläge werden bei der Erstellung des Kommissionsvorschlags ebenso angemessen berücksichtigt werden wie die Ergebnisse der Konsultationen der Interessenträger zu den einzelnen Maßnahmen und der für September 2017 geplanten Konferenz zum ergebnisorientierten Haushalt.

Die Kommission sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs mit dem Bundesrat erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Günther H. Oettinger Mitglied der Kommission

Vizepräsident

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2012/2002, (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr. ) 1304/2013. (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 1309/2013. (EU) Nr. 1316/2013. (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014, (Ell) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. COM (2016) 605 final.