Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM (2016) 603 final

Punkt 81 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

Der Bundesrat möge wie folgt beschließen:

In Ziffer 19 (Umwelt-, Natur- und Klimaschutz) der BR-Drucksache 521/2/16 wird Folgendes angefügt:

"Die Mindestquote für den Klimaschutz von 20 Prozent hat sich im laufenden MFR im Grundsatz bewährt und sollte auch im neuen MFR vorgesehen werden. Ebenso sollte das Thema Klimaanpassung dabei einbezogen werden."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Für die großen europäischen Herausforderungen des Klimaschutzes sowie der Anpassung an den Klimawandel sollen im Gesamthaushalt und in allen Ausgabenrubriken des neuen MFR Mindestsätze vorgegeben werden. Eine solche Mindestquote für den Klimaschutz von 20 Prozent hat sich im laufenden MFR im Grundsatz bewährt.

In der vorliegenden Mitteilung der Kommission ist der quantitativ und qualitativ wichtige Aspekt einer Klimaquote als wichtiger Punkt aufgeführt, mittels derer "beachtliche Ergebnisse" erzielt worden sind.

Da sich die Klimaschutzquote im Grundsatz bewährt hat und die Nutzung der EU-Mittel für die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von großer Bedeutung sind, macht der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Ergänzung deutlich, dass er sich für die Fortführung einer Klimaquote ausspricht.

Das Thema Klimaanpassung (adaptation) wird bisher auf EU-Ebene, zum Beispiel in den rechtlichen Vorgaben für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), meist getrennt vom Klimaschutz (mitigation) behandelt. Das erschwert die Umsetzung von integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Daher sollte das Thema Klimaanpassung in Zukunft bei der Festlegung der Mindestquote Berücksichtigung finden.