Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien des Rates 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung KOM (2006) 390 endg.; Ratsdok. 11810/06

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.