Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 11. Dezember 2009 zum Abkommen vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.