Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2014

Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1606 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - Bundesministerium der Finanzen Berlin, 3. November 2014

Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen nach Art. 112 Grundgesetz einem Antrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugestimmt hat, bei Kapitel 1606 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 30.000 T€ zu leisten.

Der erhöhte Mittelbedarf ergibt sich aus gegenüber der Veranschlagung und den bisherigen Annahmen gestiegenen Prämienansprüchen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter