Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze
(Aufbauhilfegesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 911. Sitzung am 26. Juni 2013 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 wie folgt Stellung zu nehmen.

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung:

Hochwasser lässt sich nicht verhindern. Ein gewisses Hochwasserrisiko wird immer bestehen. Auch der technische Hochwasserschutz hat seine Grenzen. Durch ein ganzheitliches Hochwasserrisikomanagement, das ein Bündel von Vorsorgemaßnahmen umfasst, können die Risiken jedoch stark vermindert werden. In den Ländern sind die Vorgaben der europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes stringent umzusetzen, u.a. durch mehr natürlichen Rückhalteraum, Polder und Rückhaltebecken sowie die Ertüchtigung von Deichen. Dies ist mit erheblichen Belastungen für die Länderhaushalte verbunden.

Das jüngste Hochwasser hat voraussichtlich Schäden in Höhe von über 10 Milliarden Euro verursacht. Vor diesem Hintergrund ist eine länderübergreifende Auswertung des Hochwassergeschehens durch Bund und Länder geboten. Darauf aufbauend ist eine abgestimmte Strategie für präventive Investitionen der Länder in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm erforderlich. Nur mit zusätzlichen Bundesmitteln kann die Umsetzung der erforderlichen Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgemaßnahmen beschleunigt und sichergestellt werden.

Bürgerbeteiligung und Bürgerdialog sind wesentliche Komponenten einer effizienten und ganzheitlichen Hochwasserschutzpolitik bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Effizienter Hochwasserschutz braucht den Bürgerdialog, den Widerspruch und auch den Zweifel.

Ein effizienter Hochwasserschutz ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung, die nur gemeinsam auf nationaler Ebene bewältigt werden kann. Bis heute hat der Bund die wiederholt erhobene Forderung nach einem eigenständigen Finanzierungsprogramm des Bundes für den Hochwasserschutz im Binnenland abgelehnt. Die Mittelkürzung der GAK durch den Bund im Jahre 2011 um 100 Millionen Euro ist zurückzunehmen und die Mittel aufgrund der Bedarfsplanung der Länder aufzustocken.

Die Bundesregierung wird daher gebeten, den "Rahmenplan Hochwasser" der GAK für den Binnenhochwasserschutz zu erweitern und aufzustocken bzw. einen eigenständigen "Rahmenplan Binnenhochwasserschutz" in der GAK zu ergänzen, um zusätzliche Mittel des Bundes für den Binnenhochwasserschutz zweckgebunden einsetzen zu können. Wichtig ist, dass vom Bund zusätzliche Mittel für den Binnenhochwasserschutz bereitgestellt werden, ohne die Mittel für den Hochwasserschutz an den Küsten zu kürzen.

2. Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 1 AufbhG)

In Artikel 1 sind dem § 2 Absatz 1 folgende Sätze anzufügen:

"Zur Infrastruktur in diesem Sinne zählen insbesondere auch die durch Hochwasser zerstörten Gewässer, Hochwasserschutzanlagen sowie die sonstige wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Dazu gehört auch die Wiederherstellung der Funktion der zerstörten Infrastruktur (z.B. durch die Schaffung von Rückhaltemaßnahmen an anderer Stelle im Einzugsgebiet)."

Begründung:

Hierdurch wird klargestellt, dass die Wiederherstellung zerstörter wasserwirtschaftlichen Anlagen zu den aus dem Fonds zu finanzierenden Maßnahmen zählen. Darüber hinaus kann die Herstellung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auch an anderer Stelle erfolgen, was zu wesentlich effizienteren Maßnahmen führen kann.

3. Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 AufbhG)

In Artikel 1 sind in § 2 Absatz 2 Nummer 2 nach den Wörtern "betroffenen Länder und Gemeinden" die Wörter "und weiterer öffentlichrechtlicher Körperschaften" einzufügen.

Begründung:

Auch die in der Trägerschaft weiterer öffentlichrechtlicher Körperschaften liegenden zerstörten Infrastrukturen, wie z.B. von Wasser- und Bodenverbänden, sind aus dem Fonds zu finanzieren.