Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 6. Juli 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zuletzt geändert durch den Vertrag vom 30. November 2011

Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.