Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
(MeldFortG)

Punkt 23 der 888. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2011

Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung:

Zu Artikel 1

Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Aufnahme einer Regelung zu prüfen, die es ermöglicht, die Kostentragung für Datenabrufe des Bundes bei den Meldebehörden durch ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern zu regeln.

Begründung:

Durch das gesetzlich vorgegebene Instrument eines Verwaltungsabkommens soll eine einheitliche aufwandsarme Praxis bei der Kostenabrechnung mit dem Bund sicher gestellt und umgekehrt eine Zersplitterung in unterschiedliche Gebührenordnungen der Länder vermieden werden.