Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 30. Juni 2005 aufgrund de: Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - Drucksache 015/5849 - den von der Bundesregierung eingebrachten

1. Die Nummer 5 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 22.07.05
Erster Durchgang: Drucksache. 195/05 (PDF)

2. Die Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

8. § 8 wird wie folgt gefasst:

" § 8
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.""