Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 190. Sitzung am 22. September 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/9706 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/8961 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen: Dem Artikel 1 Nummer 4 wird folgender Buchstabe e angefügt:

"e) Folgender Absatz 7 wird angefügt:

(7) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen betreffend die sichere Lagerung von Abfällen oder die Sicherstellung nach Absatz 4 oder Absatz 5 haben keine aufschiebende Wirkung." "

Fristablauf: 14.10.16
Erster Durchgang: Drucksache. 239/16 (PDF)