Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Der Bundesrat hat in seiner 928. Sitzung am 28. November 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. November 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.