Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation - COM (2011) 654 endg.; Ratsdok. 16000/11

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Europäische Kommission
Brüssel, den 5.9.2012
C(2012) 5656 final

Herrn Horst Seehofer
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D-10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine mit Gründen versehene Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation {COM (2011) 654 endg.} und entschuldigt sich für die verzögerte Antwort.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die Zielsetzung des Vorschlags, Insider-Geschäfte und Marktmanipulation zu bekämpfen, sowie den Umstand, dass der Bundesrat die Auffassung der Kommission teilt, dass integrierte und effiziente Finanzmärkte und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Märkte unabdingbare Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Wohlstand sind.

Die Kommission nimmt Kenntnis von den Ansichten des Bundesrates in Bezug auf die Rechtsgrundlage für den Vorschlag (Artikel 83 Absatz 2 AEUV) und die anzuwendende Methode bei der Prüfung, ob EU-Strafrechtsmaßnahmen "unerlässlich" für die wirksame Durchführung der Politik der Union im Sinne des Artikels 83 Absatz 2 AEUV sind.

Die Kommission darf dem Bundesrat versichern, dass sie vor der Vorlage des Vorschlags für eine Richtlinie gemäß der in ihrer Mitteilung "Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht" niedergelegten Methodik die Rechts- und Sachlage im Politikbereich der Regulierung der Finanzmärkte eingehend geprüft hat. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in der Folgenabschätzung zum Vorschlag für eine Richtlinie2 enthalten, der eine öffentliche Konsultation vorangegangen war. In der Folgenabschätzung wird geprüft, wie Strafrechtsmaßnahmen als unerlässlich angesehen werden, um die wirksame Durchführung der EU-Politik zur Bekämpfung von Marktmissbrauch zu gewährleisten?

Die Kommission sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs mit dem Bundesrat zur wirksamsten Weise der Bekämpfung von Insider-Geschäften und Marktmanipulation auf EU-Ebene erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung