Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 177. Sitzung am 18. September 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/22608 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes - Drucksache 19/20599 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 09.10.20
Initiativgesetz des Bundestages