Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 17. September 2020 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union - Drucksachen 19/19373, 19/22612 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c auf Drucksache 19/22612 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung von neuen Produkten ist Voraussetzung für eine wirkliche Kreislaufwirtschaft. Es gibt eine Reihe von Beispielen, wo Rezyklate für die Herstellung neuer hochwertiger Produkte bereits heute erfolgreich genutzt werden. Allerdings werden in Deutschland immer noch zu viele recycelbare Abfälle energetisch verwertet bzw. aus unterschiedlichen Gründen nicht hochwertig genutzt. Das führt zu einer unnötigen Verschwendung von Ressourcen und gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz vernachlässigt. Die heutigen Rahmenbedingungen verhindern einen funktionierenden Markt für Rezyklate. In Verbindung mit den bereits bestehenden Recyclingquotenforderungen stellt das für viele Unternehmen der Entsorgungsbranche ein erhebliches Problem dar.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
- - dass Unternehmen für die Herstellung von Produkten bereits heute Rezyklate einsetzen und Anstrengungen unternehmen, hier weiter voranzukommen;
- - dass das Verpackungsgesetz bereits gesetzliche Anreize zur Stärkung des Rezyklateinsatzes enthält;
- - dass mit dem Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union weitere Anreize insbesondere bei der öffentlichen Beschaffung und durch eine Kennzeichnungspflicht bestimmter Produkte geschaffen werden, um Rezyklate stärker zu nutzen.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- - zu evaluieren, welche Hemmnisse für den verstärkten Einsatz von Rezyklaten in unterschiedlichen Bereichen bestehen;
- - zu prüfen, welche Instrumente zur Stärkung des Rezyklateinsatzes bei der Herstellung von Produkten zur Verfügung stehen und sinnvoll angewendet werden können;
- - zu prüfen, für welche Produkte und Produktgruppen der Einsatz von Rezyklaten verbessert werden kann und gleichzeitig Vorschläge für Instrumente und ggf. geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen zu machen;
- - sich auf europäischer Ebene für harmonisierte rechtliche Anforderungen an den Rezyklateinsatz einzusetzen;
- - zu prüfen, ob mit einem Klagerecht Dritter die Bedingungen für den Rezyklateinsatz bei der öffentlichen Hand verbessert werden können.