Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise

Der Bundesrat hält an seiner Position zur grundsätzlichen Neuausrichtung der Agrarmärkte und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe fest.

Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass auf Grund der Wirtschaftskrise und der Situation auf den Agrarmärkten auch grundsätzlich rentable und zukunftsfähige landwirtschaftliche Betriebe zunehmend in Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zur Existenzgefährdung geraten.

Er begrüßt daher die Entscheidung der Bundesregierung,

Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Verbesserung der Liquiditätssituation in landwirtschaftlichen Unternehmen durch die Möglichkeit einer quasi vorgezogenen Auszahlung der Betriebsprämie auf der Basis von Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Der Bundesrat befürwortet ein einheitliches Vorgehen zur Auszahlung der vollen Betriebsprämie zum 1. Dezember 2009.

Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung

Der Bundesrat erwartet ferner, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt,

Insbesondere sieht der Bundesrat die Lage auf dem Milchmarkt mit großer Sorge.

In den letzten Monaten wurde versucht, auf verschiedenen Wegen Abhilfe zu schaffen. Mit vorfristig begonnener privater Lagerhaltung, Intervention und Exporterstattungen ist es zwar gelungen, den Milchpreis etwa auf Höhe des Interventionspreises zu stoppen. Eine grundsätzliche Änderung der Marktlage ist jedoch bisher nicht erkennbar. Nachteilig wirkt sich in diesem Zusammenhang auch aus, dass die Milchbauern versuchen, ihre durch den niedrigen Milchpreis bedingten Mindereinnahmen mit Hilfe erhöhter Produktionsmengen zu kompensieren.

Der Bundesrat stellt fest, dass zusätzliche staatliche Regelungsvorgaben zur Begrenzung der Angebotsmengen von Milch - Quotenkürzungen, Rücknahme der beschlossenen Quotenerhöhungen, Abschaffung der Saldierungsmöglichkeiten - trotz mehrfacher Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene offenbar nicht mehrheitsfähig sind.

Der Bundesrat fordert die Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette Milch auf, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die ein zügiges und wirksames Reagieren auf Marktschwankungen ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen der Marktpartner.