Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten
(Paketboten-Schutz-Gesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.