Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen KOM (2006) 402 endg.; Ratsdok. 11881/06

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die derzeit beabsichtigte Ausgestaltung des "Rahmenprogramms für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007 bis 2013" ("Solidarität und Management von Migrationsströmen") lässt eine ausufernde Bürokratie befürchten. Die Bundesregierung sollte daher im Rahmen der Verhandlungen auf Gemeinschaftsebene darauf drängen, dass die gesamte Rückkehrberatung und -hilfe in einem einzigen der vier Fonds des Rahmenprogramms verbleibt vorzugsweise beim EFF III, und, wenn dies nicht möglich ist beim Rückkehrfonds.