Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.