Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß - Antrag der Freistaaten Sachsen, Bayern -

Punkt 28 der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008

Für den Fall, dass der Bundesrat empfiehlt, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen, möge der Bundesrat folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend eine Gesetzesinitiative zur Präzisierung der Qualitätsstandards und Pflichten bei der Vergabe von Arzneimitteln über so genannte Abholstellen vorzulegen, die die Chancen eines fairen Wettbewerbs im Gesundheitssystem nutzt. Es bedarf gesetzlicher Regelungen, unter welchen Bedingungen Gewerbebetriebe am Arzneimittelvertrieb teilnehmen dürfen.

Insbesondere ist den Sicherheits- und Qualitätsaspekten bei Transport, Lagerung und Vertrieb der Arzneimittel Rechnung zu tragen. Eine qualifizierte pharmazeutische Beratung muss bei jeder Form der Abgabe von Arzneimitteln sichergestellt werden.

Ziel der gesetzlichen Regelungen muss es sein, den Anforderungen an die Arzneimittelsicherheit Rechnung zu tragen und ein Schwinden des Bewusstseins, dass Arzneimittel besondere Güter mit zum Teil schweren Nebenwirkungen sind, zu vermeiden ohne dabei die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit unangemessen einzuschränken.

Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich insbesondere auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Versandhandels sowie zur wirksamen Abwehr von Arzneimittelfälschungen ergriffen werden.