Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/3070 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen - Drucksache 18/2752 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 27.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 419/14 (PDF)

Die Artikel 1 bis 3 werden durch die folgenden Artikel 1 und 2 ersetzt:

"Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 246 wie folgt gefasst:

" § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte".

2. § 1 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

3. § 31 Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

"1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder".

4. § 246 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."