Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020"
(2014-2020)

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 (BR-Drucksache 072/14(B) HTML PDF festgelegt, den Benennungszeitraum der Bundesratsbeauftragten zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" auf dreieinhalb Jahre zu begrenzen, um damit zur Halbzeitbewertung (midtermreview) eine Neubenennung zu ermöglichen.

Zur Neubenennung stehen folgende spezifische Programmausschüsse an:

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.