Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 17. September 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Haushaltsausschusses - Drucksache 19/22586 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder - Drucksache 19/20598 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 08.10.20
Initiativgesetz des Bundestages

Artikel 1 § 2 wird wie folgt geändert: