Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 17. September 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/22593 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes - Drucksache 19/22178 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

"b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:

(4) Soweit nach § 1 Absatz 2 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist Absatz 1 anwendbar. Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. Absatz 3 bleibt unberührt." "

Fristablauf: 09.10.20
Initiativgesetz des Bundestages