Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Beratende Gruppe der Kommission zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF Advisory Group))

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um die

ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für das Gremium eine Ländervertreterin bzw. einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.