Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Dauerhafter Erhalt der Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen"

Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei
München, 11. September 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierungen Thüringens und Baden-Württembergs haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Dauerhafter Erhalt der Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen" mit dem Antrag zuzuleiten, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Ich bitte, die Entschließung gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 900. Sitzung am 21. September 2012 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Emilia Müller

Entschließung des Bundesrates "Dauerhafter Erhalt der Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen"

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die in Deutschland liegenden Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen, die nicht unter den Schutz des Gräbergesetzes fallen, öffentlich gepflegt und auf Dauer erhalten werden. Dazu soll der Bund entsprechende Mittel bereitstellen.

Dabei ist sicherzustellen, dass sämtliche für die öffentliche Pflege und den dauerhaften Erhalt dieser Gräber anfallenden Kosten (insbesondere Pflege, Instandhaltung, Instandsetzung, Grabgebühren bzw. Ruherechtsentschädigungen) einschließlich der Kosten für den Verwaltungsvollzug vom Bund getragen werden. Kosten für die Länder oder Friedhofsträger dürfen hierdurch nicht entstehen.

Begründung:

Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma verfolgt seit mehreren Jahren das Anliegen, dass die Gräber aller Sinti und Roma, die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen sind, öffentlich gepflegt und auf Dauer erhalten werden - und zwar unabhängig davon, ob eine Kausalität zwischen Verfolgung und Tod besteht oder der Stichtag des Gräbergesetzes (31. März 1952) eingehalten ist.

Der Zentralrat hat unter anderem im Rahmen der Beratungen zum Dritten Änderungsgesetz des Gräbergesetzes eine entsprechende Petition eingebracht. Die Novelle wurde jedoch am 6. Dezember 2011 ohne die gewünschte Änderung beschlossen.

Dem Anliegen des Zentralrates deutscher Sinti und Roma soll durch diese Entschließung Rechnung getragen werden. Aus Gründen der verfassungsmäßig gebotenen Gleichbehandlung ist jedoch eine Regelung erforderlich, die alle Opfergruppen nationalsozialistischer Verfolgung einbezieht.